Über uns

Gemeinsam in eine starke Zukunft in einem lebenswerten Grünberg

Für unsere ländliche Heimat – Freie Wähler Grünberg
Wir machen uns stark für die ländlichen Regionen – für die Menschen, Ortsteile und Dörfer, die oft übersehen werden. Beispiel: Während in wirtschaftlich attraktiven Städten der Breitbandausbau längst Realität ist, kämpfen unsere ländlichen Gebiete noch immer mit Funklöchern und fehlender Infrastruktur. Als Freie Wähler Grünberg setzen wir uns für echte Gleichwertigkeit ein: für verlässliche Netze, faire Chancen und eine Politik, die den ländlichen Raum nicht abhängt. Unabhängig, bürgernah und mit einem klaren Blick auf das, was wirklich zählt – unsere Heimat.

Die Freien Wähler Grünberg wenden sich vor allem an parteifreie Bürger, weil sie genau diesen Menschen eine Stimme und Mitwirkungsmöglichkeit in der Kommunalpolitik geben wollen, ohne dass sie an übergeordnete Parteistrukturen oder Interessen gebunden sind.

Uns ist wichtig, dass wir gut miteinander reden und uns respektvoll begegnen. Wir stehen für ein verlässliches und demokratisches Miteinander. 

Wir sind eine kraftvolle Mitte zwischen den politischen Polen.

Vorstand

Der Vorstand der Freien Wähler Grünberg besteht aus

  • dem Vorsitzenden

  • den drei stellvertretenden Vorsitzenden

  • dem Schriftführer bzw. Schriftführerin

  • der Kassenwart bzw. Kassenwartin

  • dem Öffentlichkeitswart bzw. Öffentlichkeitswartin

  • den Beisitzern

Er vertritt den Verein nach außen und führt die Geschäfte des Vereins. 

Zum erweiterten Vorstand gehören die Fraktionssprecher. 

Von Links nach rechts: Carmen Müll, Christiane Keßler, Alexander Kratz, Bettina Gill, Daniela Jobst, Jens Müll, Lothar Theis, Wilfried Luhn, Thomas Kreuder und Frank Ide.  

Satzung

SATZUNG

der Freien Wähler Grünberg (FW Grünberg)


§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Freie Wähler Grünberg“ mit der Kurzbezeichnung „FW“ (FW Grünberg).
  2. Der Sitz des Vereins ist Grünberg.

§ 2 Vereinszweck

  1. Die FW Grünberg ist eine Vereinigung parteiunabhängiger Bürgerinnen und Bürger. Sie bekennt sich zur demokratischen Grundordnung des freiheitlichen Rechtsstaates nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung des Landes Hessen.
  2. Die FW Grünberg bezweckt, in der Stadt Grünberg eine parteipolitisch ungebundene, ausschließlich sachbezogene und im Interesse der Mitglieder und Einwohner der Stadt Grünberg liegende kommunalpolitische Tätigkeit zu entfalten.
  3. Die FW Grünberg nimmt an Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg und den Ortsbeiräten teil. Sie stellt hierfür eigene Kandidatenlisten auf und strebt eine angemessene Vertretung der Interessen in den kommunalen Körperschaften der Stadt Grünberg an.
  4. Die FW Grünberg verfolgt keine Gewinnabsichten. Sie verfolgt den Zweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenordnung (AO) (steuerbegünstigte Zwecke, §§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme nachzuweisender Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Antrag; über die Anträge auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche keiner politischen Partei angehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.

§ 4 Beiträge

  1. Die Höhe der Vereinsbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintritts.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
    1.1 Austrittserklärung
    Diese bedarf der Schriftform und ist an den Vorstand zu richten. Sie ist jederzeit zulässig und wirkt sofort. Der Austritt berührt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages für das jeweils laufende Kalenderjahr.

    1.2 Ausschluss
    Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung. Gründe sind u. a.:

    • vereinsschädigendes Verhalten
    • wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen mehr als 12 Monate im Rückstand ist.
      Mit dem Ausschluss entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.

    1.3 Tod


§ 6 Organe

Die Organe der FW Grünberg sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  2. Der Mitgliederversammlung obliegen:
    a) im Turnus von jeweils drei Jahren die Wahl des Vorstandes und alljährlich die Wahl von Kassenprüfer/innen
    b) die Entgegennahme des Geschäfts- und des Kassenberichtes
    c) die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer/innen
    d) die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    e) die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
    f) Satzungsänderungen
    g) Beschlussfassung über Anträge und Empfehlungen des Vorstandes sowie Anträge der Mitglieder
    h) die Wahl von Delegierten für den FW Kreisverband Gießen
  3. Auch die politische Willensbildung ist Sache der Mitgliederversammlung. Hierzu zählt insbesondere die Aufstellung der Kandidatenliste für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte der Stadt Grünberg.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen.
  5. Satzungsänderungen, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder einer/einem der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
  7. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder in seiner Stellvertretung von einer/einem der stellvertretenden Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen zuvor durch einfachen Brief, in elektronischer Form oder Veröffentlichung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Grünberg.
    Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand eine Woche vor Einladungsfrist schriftlich vorliegen.
  8. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die dann in jedem Falle, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
  9. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 1/5 aller Mitglieder dies verlangt oder der erweiterte Vorstand dies aus besonderem Anlass für geboten hält.

§ 8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand vertritt den Verein. Er führt die Geschäfte des Vereins.
  2. Der Vorstand besteht aus:
    a) der/dem Vorsitzenden
    b) bis zu drei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden
    c) dem Schriftführer/der Schriftführerin
    d) dem Finanzverwalter/der Finanzverwalterin
    e) bis zu fünf Beisitzer/Beisitzerinnen
    f) dem Öffentlichkeitswart/der Öffentlichkeitswartin
    g) dem Fraktionsvorsitzenden/der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen
    Dies bedarf einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in gleicher, allgemeiner und unmittelbarer Wahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Wahl erfolgt durch Zuruf. Falls nur ein anwesendes Mitglied dies beantragt, ist die Wahl geheim durchzuführen.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) vertreten durch den Vorsitzenden/der Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer/der Schriftführerin und dem Finanzverwalter/der Finanzverwalterin. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
  5. Dem Vorstand obliegen die Organisation der vereinsinternen Angelegenheiten, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Beratung der Fraktion bei der politischen Willensbildung. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und setzt die Tagesordnung fest.
  6. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse auch im sogenannten Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden/der Vorsitzenden ausschlaggebend.
  7. Der Vorstand wird auf jeweils drei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt, jedoch maximal 12 Monate.
    Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet für den Rest der Amtszeit des Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl statt.

§ 9 Die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung

  1. Die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Sie setzt sich zusammen aus den für die FW Grünberg in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Mandatsträgern und den Vertretern der FW Grünberg im Magistrat. Sie wählt aus den Mitgliedern der Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einen Fraktionsvorsitzenden und zwei Stellvertreter.
  2. Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
  3. Die Fraktion stellt die Listen der Kandidaten zu Wahlen auf, welche die Stadtverordnetenversammlung vornimmt. Ausnahme ist die Kandidatenliste für den Magistrat der Stadt Grünberg. Diese ist von der Fraktion und dem Vorstand aufzustellen und zu verabschieden.

§ 10 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

  1. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
  2. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung und Erreichbarkeiten) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden der Mitgliederversammlung.
  2. Bei der Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung auch über die Liquidation des Vermögens und dessen Verwendung. Das Vermögen ist in diesem Falle für städtische und/oder soziale und/oder kulturelle Einrichtungen bzw. Projekte in der Stadt Grünberg zu verwenden.

§ 12 Geschäftsjahr und Gerichtsstand

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Gerichtsstand ist für den Sitz des Vereins das zuständige Amtsgericht Gießen, unabhängig vom Streitwert.

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 21.03.2019 beschlossen.
Die Satzung tritt somit ab sofort in Kraft.

Der Vorstand

Magistrat

Der Magistrat

besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden sowie elf weiteren Magistratsmitgliedern und ist das oberste Verwaltungsorgan der Stadt.

Er führt die laufenden Geschäfte der Kommune nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Magistrat fasst seine Beschlüsse in nicht öffentlichen Sitzungen.

Die Freien Wähler haben 3 Sitze, die CDU 3 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen und SPD je 2 Sitze sowie die FDP 1 Sitz im Magistrat.

Lo
Lothar Theis, Bettina Gill und Thomas Kreuder

Stadtverordnete

Stadtverordnetenversammlung
Die gesetzlichen Grundlagen der Stadtverordnetenversammlung sind in der "Hessischen Gemeindeordnung" (HGO) festgelegt. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt.

In der Stadtverordnetenversammlung von Grünberg sind die Freien Wähler mit 11 Sitzen, die CDU mit 10 Sitzen, die SPD mit 7 Sitzen,  Bündnis 90/Die Grünen mit 6 Sitzen und die FDP mit 3 Sitze vertreten.

Ortsbeiräte

In den Gemeinden können durch Beschluss der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung Ortsbeiräte gebildet werden. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden bei der Kommunalwahl von den Bürgern eines Stadtteiles gewählt.


Die Freien Wähler sind in den Ortsbeiräten der Kernstadt Grünberg, Beltershain, Göbelnrod, Harbach, Lehnheim, Queckborn,  Stangenrod und Reinhardshain vertreten.

Mit Jens Müll (Göbelnrod), Jens Ufer (Belterahain), und Rüdiger Hefter (Reinhardshain) stellen sie drei Ortsvorsteher.

Die Ortsbeiratsmitglieder der FW Grünberg:

Beltershain:         Jens Ufer, Ortsvorsteher, Jürgen Hofacker, Hartmut Sonneburg                          
 

Göbelnrod:           Jens Müll, Ortsvorsteher, Christiane Keßler, Olaf Pitz, Peter Dorsch, Carmen Müll
 

Grünberg:             Wilfried Luhn, Jörg Heinisch, Alexander Kratz
 

Harbach:               Fabian Schück

Lehnheim:            Daniela Jobst, Bernhard Luft
 

Queckborn:          Thomas Görnert
 

Reinhardshain:    Rüdiger Hefter, Ortsvorsteher

Geschichte

Die Freie Wählergemeinschaft Grünberg kann auf eine lange, traditionsreiche Vergangenheit zurückblicken. Bereits 1926 (das genaue Datum ist nicht bekannt) wurde von engagierten Grünberger Bürger die Mittelstandsvereinigung gegründet. Insbesondere Handwerker schlossen sich zusammen, um Grünberg als Handelsstadt zu stärken und zu fördern.

Durch Besprechungen bis lang nach Mitternacht wurde die Vereinigung im Volksmund ganz schnell zur "Mitternachtvereinigung". Durch diese lustige Begebenheit wurde die Bewegung jedoch bekannt und und ganz schnell als politische Kraft anerkannt.

Am 19. April 1948 wurde durch Satzungsänderung die Mittelstandvereinigung in die "Vereinigung für Gemeindebelange (VfG)" umbenannt. Einige mutige, verantwortungsbewußte Bürger schlossen sich nach dem Krieg zusammen und legten, frei und unabhängig jeglicher parteipolitischer Bindung, den Grundstein für einen Wiederaufbau. Die VfG war der Vorläufer der heutigen Freien Wählergemeinschaft. Es ist schwer vorstellbar, wie Grünberg nach dem Krieg aussah;

Bombenschäden am Bahnhof, Bahnhofstraße, Gallusstraße und Theo-Koch-Straße, fehlende oder schlechte Infrastruktur, Kanal und Wasserleitungen zerstört, wenige Geschäfte und die Textilindustrie als Hauptarbeitgeber.
In Grünberg wurden sechs zugelassene Autos registriert, um so mehr Pferde- und Kuhfuhrwerke und die Hauptverkehrsader, die Bundesstraße 49, lief im Gegenverkehr durch die Marktgasse.
Ärztlich unterversorgt, Kino in der Turnhalle, wenige Radios und kein Fernsehen, 380 registrierte Ziegen und als einzige Personenbeförderung, die "Klöß-Egriewe", die Eisenbahn von Queckborn nach Grünberg und durch die Rabenau.

Es waren wiederum Grünbergs Handwerker, Rechtsanwalte, Ärzte und Kaufleute die sagten; Es muß weitergehen. Engagierten Mitgliedern der VfG ist es zu verdanken, daß Karl Anschütz nach Grünberg kam.
Mit ihren Stimmen wurde er am 07. Juli 1948 zum ersten Bürgermeister von Grünberg nach dem Krieg gewählt. Seine Amtszeit endete im März 1973. Stadtprägende Objekte wie der Bau der Gallushalle, Schaffung von Neubaugebieten (u.a. der heutige Ziegelberg), Bau der Grünberger Sportanlage (Waldstadion) sowie die Bemühungen um die Mittelpunktschule -heute; Theo-Koch Schule- wurden während seiner Amtszeit realisiert.
Im Zuge der kommunalen Gebietsreform kam es am 21. Januar 1971in der Villa Emilia in Grünberg zur Gründung der heutigen Freien Wählergemeinschaft (FWG). Insgesamt 13 Gemeinden schlossen sich mit der Kernstadt zur Großgemeinde Grünberg zusammen. Die von dem 1. Vorsitzenden der VfG, Günther Siek und dem 1. Stadtrat Ulrich Hanisch gut vorbereitete Gründungsversammlung wählte als erste Amtshandlung einen neuen Vorstand. 1. Vorsitzender wurde Paul Schulz aus Lumda, die weiteren Vorstandspositionen wurden wie folgt besetzt; 2. Vorsitzender: Erich Funk (Klein-Eichen), Schriftführer: Heinrich Schmidt (Grünberg) und Rechner: Wolfgang Richter (Grünberg).

Seit ihrer Gründung lenkten bis heute 6 Vorsitzende die Geschicke der Freien Wählergemeinschaft. Paul Schulz (Lumda) von 1971-1972, Erich Funk (Klein-Eichen) 1972-1974, Willi Leib (Göbelnrod) 1974-1983, Dieter Koch (Grünberg) 1983-1986, Thomas Kreuder (Grünberg) 1986- 2019 und Lothar Theis (Lehnheim) bis heute können auf eine erfolgreiche Fortentwicklung zurückblicken.

Seit 1948 ist die FWG in dem Grünberger Stadtparlament vertreten. Die Altstadtsanierung, die Errungenschaften auf dem schulischen, dem kulturellen, dem Freizeitsektor sowie im Handelsangebot sind ein Erfolgsbeweis. Grünberg präsentiert sich heute als Einkaufsstadt mit Herz. In der Stadtverordnetenversammlung und Magistrat sind dafür die grundlegenden Entscheidungen getroffen worden. Die Freie Wählergemeinschaft Grünberg ist dabei noch nie eine Koalition mit einer Partei eingegangen.  

In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse bei den Kommunalwahlen seit der Gebietsreform bis heute zusammengefasst.

JahrMandateFraktionsvorsitzendeMagistratmitglieder
19717Ulrich Hanisch (Grünberg)August E. Zabel (Grünberg)
Richard Schäfer (Stangenrod)
19726bis 1973 Ernst Heger (Queckborn)
bis 1977 Willi Stühler (Lehnheim)
Richard Schäfer (Stangenrod)
August E. Zabel (Grünberg)
19775Willi Stühler (Lehnheim)Dirk Bender (Grünberg)
19815Dirk Bender (Grünberg)Dieter Kreuder (Grünberg)
19854Gerhard Klös (Beltershain)Ulrich Hanisch (Grünberg)
gleichzeitig 1. Stadtrat
19896Gerhard Klös (Beltershain)Hartmut Schmidt (Grünberg)
19937bis 1994 Gerhard Klös (Beltershain)
seit 1994 Lutz A. Keil (Stangenrod)
Hartmut Schmidt (Grünberg)
Werner Sann (Queckborn)
19976Lutz A. KeilHartmut Schmidt (Grünberg)
Werner Sann (Queckborn)
20016Lutz A. KeilWerner Sann (Queckborn)
2004 Frank Ide (Bürgermeister)
200610Thomas Kreuder (Grünberg)

Frank Ide (Bürgermeister)
Werner Sann (Queckborn)
Karl Otto Peppler (Grünberg)

2011

2013

     12

Marco Piontek (Göbelnrod)

Sebastian Finck (Grünberg)

 

Frank Ide (Bürgermeister)
Thomas Kreuder (Erster Stadtrat) 

Werner Sann (Queckborn)
Karl Otto Peppler (Grünberg)

2016    13Sebastian Finck (Grünberg)

Frank Ide (Bürgermeister)

Thomas Kreuder (Erster Stadtrat)

Bettina Gill (Stangenrod)

Lothar Theis (Lehnheim)

2021

2024

 

 

 

  

    11

 

 

 

 

Jens Müll (Göbelnrod) und Daniel Raschke (Queckborn)

Daniela Jobst (Lehnheim) und Christiane Keßler (Göbelnrod)

 

 

Frank Ide (Bürgermeister) bis zum 04.01.2022 

Thomas Kreuder (Grünberg) 

Bettina Gill (Stangenrod)

Lothar Theis (Lehnheim) 

 

 

 

Es ist nicht immer einfach, 14 Stadtteile gleichmäßig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu behandeln. Wichtig hierbei ist die Unterstützung durch die Ortsbeiräte. Diese kennen sich in ihrem Stadtteil aus, und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung.

Immer wieder haben Ortsvorsteher von der Freien Wählergemeinschaft Grünberg neutral die Geschicke der Stadtteile gelenkt. Zu nennen sind dabei; Gerhard Klös und Jens Ufer (Beltershain), Willi Leib, Klaus Margolf, Marco Piontek und Jens Müll (Göbelnrod), Wolfgang Richter, Dirk Bender und Rolf Halbich (Grünberg), Willi Stühler und Robert Karl (Lehnheim), Albert Menz, Burkhard Dörr und Rüdiger Hefter (Reinhardshain), Karl Aff (Stangenrod) und Eberhard Schlosser (Weickartshain).

Die Stärkung der Ortsbeiräte wird von den Freien Wählern daher unterstützt. Stadtteilbegehungen und Informationsveranstaltungen verdeutlichen dieses Ansinnen.

Unterstützen

- Wir brauchen Sie! - Helfen Sie bei einer neue Kultur in der Politik! -

Engagieren Sie sich bei den Freien Wählern und werden Sie Mitglied !

FW Beitrittserklärung

FW Satzung
 
Wir Freien Wähler finanzieren uns ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Hiervon leisten wir einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Grundordnung unseres Landes. Nur Dank Ihres Beitrages können wir unsere Kommunalpolitik organisieren und gemeinsame Ziele umsetzen.

Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar !

Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Grünberg, DE04 5135 1526 0000 0056 60, BIC: HELADEF1GRU

Bei Mitteilungen oder Fragen schreiben Sie einfach eine E-Mail an info@fwg-gruenberg.de