Satzung

SATZUNG

der Freien Wähler Grünberg (FW Grünberg)


§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Freie Wähler Grünberg“ mit der Kurzbezeichnung „FW“ (FW Grünberg).
  2. Der Sitz des Vereins ist Grünberg.

§ 2 Vereinszweck

  1. Die FW Grünberg ist eine Vereinigung parteiunabhängiger Bürgerinnen und Bürger. Sie bekennt sich zur demokratischen Grundordnung des freiheitlichen Rechtsstaates nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Verfassung des Landes Hessen.
  2. Die FW Grünberg bezweckt, in der Stadt Grünberg eine parteipolitisch ungebundene, ausschließlich sachbezogene und im Interesse der Mitglieder und Einwohner der Stadt Grünberg liegende kommunalpolitische Tätigkeit zu entfalten.
  3. Die FW Grünberg nimmt an Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg und den Ortsbeiräten teil. Sie stellt hierfür eigene Kandidatenlisten auf und strebt eine angemessene Vertretung der Interessen in den kommunalen Körperschaften der Stadt Grünberg an.
  4. Die FW Grünberg verfolgt keine Gewinnabsichten. Sie verfolgt den Zweck ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenordnung (AO) (steuerbegünstigte Zwecke, §§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme nachzuweisender Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt auf Antrag; über die Anträge auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche keiner politischen Partei angehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat.

§ 4 Beiträge

  1. Die Höhe der Vereinsbeiträge wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintritts.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
    1.1 Austrittserklärung
    Diese bedarf der Schriftform und ist an den Vorstand zu richten. Sie ist jederzeit zulässig und wirkt sofort. Der Austritt berührt jedoch nicht die Verpflichtung zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages für das jeweils laufende Kalenderjahr.

    1.2 Ausschluss
    Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung. Gründe sind u. a.:

    • vereinsschädigendes Verhalten
    • wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen mehr als 12 Monate im Rückstand ist.
      Mit dem Ausschluss entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages.

    1.3 Tod


§ 6 Organe

Die Organe der FW Grünberg sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  2. Der Mitgliederversammlung obliegen:
    a) im Turnus von jeweils drei Jahren die Wahl des Vorstandes und alljährlich die Wahl von Kassenprüfer/innen
    b) die Entgegennahme des Geschäfts- und des Kassenberichtes
    c) die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer/innen
    d) die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    e) die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
    f) Satzungsänderungen
    g) Beschlussfassung über Anträge und Empfehlungen des Vorstandes sowie Anträge der Mitglieder
    h) die Wahl von Delegierten für den FW Kreisverband Gießen
  3. Auch die politische Willensbildung ist Sache der Mitgliederversammlung. Hierzu zählt insbesondere die Aufstellung der Kandidatenliste für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte der Stadt Grünberg.
  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der vertretenen Stimmen.
  5. Satzungsänderungen, die Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder einer/einem der stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
  7. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder in seiner Stellvertretung von einer/einem der stellvertretenden Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen zuvor durch einfachen Brief, in elektronischer Form oder Veröffentlichung in dem öffentlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Grünberg.
    Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand eine Woche vor Einladungsfrist schriftlich vorliegen.
  8. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb eines Monats eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die dann in jedem Falle, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
  9. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn 1/5 aller Mitglieder dies verlangt oder der erweiterte Vorstand dies aus besonderem Anlass für geboten hält.

§ 8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand vertritt den Verein. Er führt die Geschäfte des Vereins.
  2. Der Vorstand besteht aus:
    a) der/dem Vorsitzenden
    b) bis zu drei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden
    c) dem Schriftführer/der Schriftführerin
    d) dem Finanzverwalter/der Finanzverwalterin
    e) bis zu fünf Beisitzer/Beisitzerinnen
    f) dem Öffentlichkeitswart/der Öffentlichkeitswartin
    g) dem Fraktionsvorsitzenden/der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen
    Dies bedarf einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in gleicher, allgemeiner und unmittelbarer Wahl mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Die Wahl erfolgt durch Zuruf. Falls nur ein anwesendes Mitglied dies beantragt, ist die Wahl geheim durchzuführen.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) vertreten durch den Vorsitzenden/der Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer/der Schriftführerin und dem Finanzverwalter/der Finanzverwalterin. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
  5. Dem Vorstand obliegen die Organisation der vereinsinternen Angelegenheiten, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Beratung der Fraktion bei der politischen Willensbildung. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und setzt die Tagesordnung fest.
  6. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Eilbedürftigkeit können Beschlüsse auch im sogenannten Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden/der Vorsitzenden ausschlaggebend.
  7. Der Vorstand wird auf jeweils drei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt, jedoch maximal 12 Monate.
    Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet für den Rest der Amtszeit des Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl statt.

§ 9 Die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung

  1. Die Fraktion der FW Grünberg in der Stadtverordnetenversammlung konstituiert sich jeweils nach der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Sie setzt sich zusammen aus den für die FW Grünberg in die Stadtverordnetenversammlung gewählten Mandatsträgern und den Vertretern der FW Grünberg im Magistrat. Sie wählt aus den Mitgliedern der Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung einen Fraktionsvorsitzenden und zwei Stellvertreter.
  2. Die Mitglieder der Fraktion sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
  3. Die Fraktion stellt die Listen der Kandidaten zu Wahlen auf, welche die Stadtverordnetenversammlung vornimmt. Ausnahme ist die Kandidatenliste für den Magistrat der Stadt Grünberg. Diese ist von der Fraktion und dem Vorstand aufzustellen und zu verabschieden.

§ 10 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte

  1. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.
  2. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung und Erreichbarkeiten) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden der Mitgliederversammlung.
  2. Bei der Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung auch über die Liquidation des Vermögens und dessen Verwendung. Das Vermögen ist in diesem Falle für städtische und/oder soziale und/oder kulturelle Einrichtungen bzw. Projekte in der Stadt Grünberg zu verwenden.

§ 12 Geschäftsjahr und Gerichtsstand

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Gerichtsstand ist für den Sitz des Vereins das zuständige Amtsgericht Gießen, unabhängig vom Streitwert.

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 21.03.2019 beschlossen.
Die Satzung tritt somit ab sofort in Kraft.

Der Vorstand

Ihre Ansprechpartner der FW Grünberg

Kommen Sie mit uns ins Gespräch.

Lothar Theis

Vorsitzender

Bei Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir gerne für Sie da - treten Sie mit uns in den Dialog

Daniela Jobst

Fraktionsvorsitzende

Christiane Keßler

stellv. Fraktionsvorsitzende