Klausurtagung am 20.11.2021
In der Klausurtagung der Freien Wähler am 20.11.2021 wurde der Haushaltsplan der Stadt Grünberg für das Jahr 2022 beraten.
Der Haushaltsplan zeigt im Ergebnishaushalt (laufende Kosten der Stadt) einem Fehlbedarf von ca. 3. Mio Euro. Dabei ist erfreulich, dass die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer nicht erhöht werden. Der Fehlbetrag kann durch die gebildeten Rückstellungen der vergangenen 6 Wirtschaftsjahre ausgeglichen werden. Die Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen entfällt somit.
Der überwiegende Teil des Fehlbetrages begründet sich aus den geringeren Schlüsselzuweisungen von Bund und Land sowie den Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Auch weist der Haushaltsplan aus, dass Zuweisungen der Einkommenssteuer heute wirtschaftlich noch bedeutender sind als die Gewerbesteuereinnahmen. Daher befürworten die Freien Wähler die Aufstellung von neuen Baugebieten in der Kernstadt und den Stadtteilen sowie die Schließung von Baulücken und die Belebung der Ortskerne.
Im Hinblick der Wertschätzung der Ortsbeiräte, beantragen die Freien Wähler für diese in den anstehenden Haushaltsberatungen die Verfügungsmittel zu erhöhen.
Für die Umbauphase der Kindertagesstätte in Lumda ist eine alternative Unterbringung im Überbrückungszeitraum zu finden. Möglich erscheint die Anmietung von Räumen im Schwedendorf oder die Nutzung des DGH`s in Lumda. Der Ortsbeirat muss in die Entscheidungsfindung mit eingebunden werden.
Da der Vertrag für die Grünberger Buslinien im Dezember 2022 ausläuft, wird bereits jetzt darauf hinzuwirken sein, frühzeitig einen optimierten Leistungskatalog für den neuen Verkehrsvertrag zu erstellen. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe oder die Aufgabenübertragung an den Sozial- und Kulturausschuss wird daher erwogen.
Die Freien Wähler unterstützen folgenden Maßnahmenkatalog: Erweiterung und Umbau des Feuerwehrhauses in Queckborn, Digitalisierung der Bauakten, die Veranstaltung "Sommer am Turm" sowie "800- Jahrfeier der Stadt Grünberg" und den Kauf eines zusätzlichen Rasenaufsitzmähers (insgesamt 5) für die Pflege der städtischen Flächen.